"Günstiger" - die acht häufigsten Irrtümer
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Autor: Detlev
Schnick |
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Günstiger-Irrtum Nr. 1
Herstellergarantie Günstiger-Irrtum Nr. 2
Autorisierung des Händlers Günstiger-Irrtum Nr. 3
Händlergarantie Günstiger-Irrtum Nr. 4
Austausch Günstiger-Irrtum Nr. 5
Kulanz
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Günstiger-Irrtum
Nr. 6
Gesetzliches Rücktrittsrecht Günstiger-Irrtum Nr. 7
Wird schon nichts passieren Günstiger-Irrtum Nr. 8
Günstigster Preis bei Preis-Portalen Fazit
Ein wirklich günstiger Kauf Links
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Der Begriff "guenstiger" ist in vielen Variationen einer
der in Suchmaschinen am häufigsten eingegebenen Suchbegriffe.
Offensichtlich wollen sehr viele Internetnutzer einfach "guenstiger"
einkaufen - und meinen damit vordergründig, dass der bezahlte
Preis günstiger oder am besten der günstigste überhaupt
sein muss. Dabei wird aber oft übersehen, dass ein günstiger
Kauf meist aus mehr besteht als dem niedrigsten Kaufpreis. Und das
trifft ganz besonders auf elektronische Geräte wie HiFi- und
Heimkino-Komponenten zu. Aber was ist denn nun dieses "Mehr",
das aus einem scheinbar günstigen Geschäft eines macht,
das wirklich das Attribut "günstiger" verdient? Viele
Märchen und viel Unsinniges hört man, wenn man Händler
- egal ob stationäre "Fachhändler" oder Online-Händler
- darauf anspricht. Deshalb wollen wir Ihnen hier ein paar Fakten
und Denkanstöße an die Hand geben, die Ihnen eine Kaufentscheidung
erleichtern sollen, wenn Sie mal wieder auf ein Günstiger-Angebot
stoßen, bei dem Sie ins Grübeln kommen, ob da alles mit
rechten Dingen zugeht. Im Folgenden weisen wir dieser Art von Kauf
das Attribut "günstiger" zu und nennen ihn fortan "Günstiger-Kauf",
um ihn vom "Normalkauf" zu unterscheiden. Na dann viel Spaß
beim Lesen der acht häufigsten Günstiger-Irrtümer ...
Guenstiger-Irrtum Nr. 1: Hersteller-Garantie
Viele Verbraucher ahnen schon, dass bei einem Günstiger-Kauf
die Garantie der eigentliche Knackpunkt ist. Sie vertrauen auf die
Hersteller-Garantie einer renommierten Marke und meinen, dass es deshalb
auf die Gewährleistung des Händlers gar nicht mehr ankommt.
Dies kann in vielerei Hinsicht ein folgenschwerer Irrtum sein.
Zunächst ist der Hersteller nur dann verpflichtet,
gegenüber dem Endverbraucher eine direkte Garantieleistung zu
erbringen, wenn er eine Garantie öffentlich gegenüber Endverbrauchern
bewirbt, d.h.wenn er ein Garantieversprechen rechtswirksam abgegeben
hat. Dies ist aber zunehmend seltener der Fall. Wir stellen immer
häufiger fest, dass den Originalverpackungen selbst bedeutender
Marken nicht einmal mehr Garantie-Dokumente beiliegen. Warum? Der
Endverbraucher geht heute selbstverständlich vom Vorhandensein
einer Herstellergarantie aus, so dass der Hersteller mit deren aktiver
Bewerbung keine Wettbewerbsvorteile mehr erzielen kann.
Heute stellt sich die Situation überwiegend so dar,
dass Hersteller ihr Garantieversprechen nicht mehr dem Endverbraucher
gegenüber, sondern nur ihrem direkten Vertragspartner gegenüber
abgeben - und der Vertragspartner des Herstellers ist der autorisierte
Fachhändler. Der Endverbraucher hat in solchen Fällen also
nur über seinen Fachhändler Rückgriff auf die Herstellergarantie.
Hersteller nehmen dem Endverbraucher gegenüber zunehmend eine
passive Haltung ein und verweisen ihn im Falle einer Garantieanfrage
mit Recht auf den Fachhändler. So erspart sich der Hersteller
das aufwändige Handling der Garantieabwicklung und braucht in
vielen Graumarktfällen überhaupt keine Garantie zu leisten.
Bei dem Kostendruck, dem heute jeder Marktteilnehmer ausgesetzt ist,
ist dies eine verständliche Strategie. Natürlich kann ein
Günstiger-Käufer auch Glück haben, und der Hersteller
nimmt seine Garantie-Reklamation an. Tendenziell sollten sich Kunden
aber darauf einstellen, dass sie vom Hersteller konsequent an den
Fachhändler verwiesen werden, bei dem sie das Produkt gekauft
haben. Diese Firma - und niemand anders - ist Vertragspartner des
Kunden bei allen Gewährleistungs- und Garantiefragen!
Guenstiger-Irrtum Nr. 2: Autorisierung
des Händlers
Da es also bei der Garantieabwicklung maßgeblich auf den Händler
ankommt, sollten Sie sich dessen Beziehung zum Hersteller genau anschauen.
Bedeutende Marken - erstes Ziel jedes Günstiger-Käufers
im Internet - arbeiten traditionell mit selektiven Vertriebssystemen.
Was bedeutet das? Diese Hersteller verkaufen ihre Produkte nur an
solche Fachhändler, die sie zuvor vertraglich zum Verkauf ihrer
Produkte an Endverbraucher autorisiert haben. Die Händler dürfen
sich dann "von XYZ autorisierter Fachhändler" oder
"Vertragshändler" nennen. Ziel dieser Vertriebssysteme
ist einerseits, das Image und Qualitätsniveau der Marke aufrecht
zu erhalten, und andererseits, einen ungebremsten Preisverfall zu
verhindern, denn dieser würde die Akzeptanz des Produktes im
Handel herabsetzen und sich mittelfristig in sinkenden Umsätzen
des Herstellers auswirken. Autorisierte Händler müssen daher
auch im Internet ein hohes Maß an Service aufrecht erhalten.
Sie können zwar dennoch sehr niedrige Preise kalkulieren, werden
aber meist nicht der billigste Anbieter sein. Konsequente Guenstiger-Käufer,
die beim billigsten Anbieter kaufen, werden also mit hoher Wahrscheinlichkeit
bei einem nicht autorisierten Händler, einem sogenannten Graumarkthändler
landen. Kein Problem denkt unser Günstiger-Käufer: Der Händler
hat mir versichert, dass er ein autorisierter Händler ist, und
im Übrigen gibt's ja die Herstellergarantie. Doch Vorsicht! Händler,
die nicht autorisiert sind, geben dies i.d.R. nicht zu. Und überprüfen
kann es der Kunde ohnehin nicht. Zum Thema Herstellergarantie: s.o.
Guenstiger-Irrtum Nr. 1. Lesen Sie im Folgenden, welche Folgen es
für die Garantieabwicklung haben kann, wenn Ihr Händler
nicht autorisiert ist.
Guenstiger-Irrtum Nr. 3: Händlergarantie
Graumarkt-Händler kaufen ihre Produkte oft über mehrere
Umwege bei autorisierten Händlern im Inland oder im EU-Ausland,
niemals jedoch direkt vom Hersteller. Die autorisierten Händler
verstoßen mit der Lieferung an sogenannte Außenseiter
gegen ihren Vertrag mit dem Hersteller. Um ihr Vertriebssystem "sauber"
zu halten, versuchen Hersteller laufend, solche Querlieferungen zu
verhindern, indem sie über Serien-Nummern-Kontrollen die Wege
der Waren verfolgen und vertragsbrüchigen Händlern den Vertrag
kündigen. Im Falle einer Garantie-Reklamation hat der Graumarkthändler
keine andere Möglichkeit, als das Produkt über die Bezugskette
zurückzuschicken, bis es letztendlich wieder bei dem autorisierten
Händler landet, der es direkt beim Herstller beszogen hat. Dieser
reicht es dann beim Hersteller ein - sofern er noch ungekündigter
autorisierter Vertragshändler ist. Dass eine HiFi- oder Heimkino-Komponente
oder gar ein Lautsprecher von den vielen Transporten nicht besser
wird, liegt auf der Hand. Dass keiner der Händler in der Kette
besonders motivert ist, den bestmöglichen und schnellsten Service
für seinen Kunden zu bieten, ist auch klar. Händlergarantien
am grauen Markt bergen also von vorneherein nicht unerhebliche Risiken.
Guenstiger-Irrtum Nr. 4: Austausch
Bei digitaler Technik sind heute Reparaturen an Komponenten kaum
noch möglich und wirtschaftlich auch meist nicht mehr sinnvoll.
Zwar treten Fehler grundsätzlich seltener auf als früher
bei der herkömmlichen Analogtechnik, doch wenn sie auftreten,
dann ist meist ein Austausch angesagt. Häufig treten die Fehler
bei bestimmten Baureihen in Serie auf, so dass der Hersteller bereits
ein Autauschprogramm aufgelegt hat. Und genau da beginnen die Probleme
für den Graumarkthändler und damit auch für den Guenstiger-Käufer.
Ein autorisierter Händler erhält einfach ein Austauschgerät
vom Hersteller.
Beispiel: Nehmen wir einmal an, unser Guenstiger-Käufer hat
einen hochwertigen DVD-Player im grauen Markt gekauft, und der spielt
plötzlich bei Neuerscheinungen nur noch jede zweite DVD, alle
anderen werden sofort wieder ausgeworfen. In einem solchen - gar nicht
so seltenen - Fall wird es sehr schwierig bis unmöglich für
den Graumarkthändler, über seine Beschaffungskette ein kostenloses
Austauschgerät zu bekommen. Meist muss er den DVD-Player aus
eigener Tasche zahlen. Tut er das nicht freiwillig, muss unser Guenstiger-Käufer
auch noch einen Rechtsanwalt bemühen, und immer öfter müssen
sich sogar Gerichte mit solchen Fällen befassen. Je günstiger
der Preis, desto höher die verkauften Stückzahlen. Serienfehler
können daher für einen Graumarkt-Händler schnell das
finanzielle Aus bedeuten und direkt in die Insolvenz führen.
Dann kann es leicht dazu kommen, dass die Kunden mit ihren Garantie-
und Gewährleistungsansprüchen in die Röhre schauen.
Guenstiger-Irrtum Nr. 5: Kulanz
Bei autorisierten Händlern werden viele der Gewährleistungsfälle
im Zusammenspiel von Händler und Hersteller im Wege der Kulanz
geregelt. Kulanz bedeutet, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährleistung
besteht, dass aber dennoch mit vereinten Kräften alles getan
wird, um den Kunden als Multiplikator des Marken-Images zufrieden
zu stellen. Dem Autor möchte hier einen Fall anführen, in
dem Denon bei einem 2000-Euro-Stereo-Verstärker mit 2-jähriger
Garantie noch nach über 3 Jahren den vollen Kaufpreis zurückerstattete
- das Modell war längst ausgelaufen -, obgleich der reklamierte
Fehler (ein leichtes Brummen, das niemand außer dem Kunden hören
konnte) innerhalb der Toleranzen des Herstellers lag. Vorausgegangen
waren einige Telefonate zwischen dem Kunden und einem Denon-Techniker
einerseits und zwischen dem Denon-Techniker und uns auf der anderen
Seite. Diese Symbiose zwischen Hersteller, Händler und Kunden
ist aber nur möglich, wenn alles den geraden Weg geht. Doch selbst
der kulanzfreudigste Hersteller stellt sich stur, wenn sein Produkt
über den grauen Markt bezogen wurde oder die Serien-Nummer gar
einen EU-Import verrät. Hinzu kommt, dass auch der Händler
über einen gewissen finanziellen Spielraum verfügen muss,
um sich Kulanz leisten zu können. Beim billigsten Günstiger-Anbieter
ist dies sehr unwahrscheinlich, denn seine dünnen Margen reichen
ja meist nicht einmal für den nötigsten Kundendienst.
Guenstiger-Irrtum Nr. 6: Gesetzliches
Rücktrittsrecht
Weitverbreitet - nicht nur bei Günstiger-Käufern - ist die
Meinung, die meisten Mängel würden gleich am Angang auftreten,
also innerhalb der ersten 2 Wochen, in denen das gesetzliche Rücktrittsrecht
gilt. Nach der Statistik treten etwa 10 bis 20% der Garantiefälle
tatsächlich unmittelbar nach dem Kauf auf. Wenn sich der Günster-Käufer
im Garantiefall innerhalb der ersten 2 Wochen also nicht auf ein repariertes
Gerät einlassen will, wird er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch
machen wollen. Dabei wird aber oft ein wichtiger Punkt übersehen:
Der Händler kann die Rücknahme innerhalb der 2-Wochenfrist
zwar nicht verweigern, ist ein Gerät jedoch benutzt, so ist nach
dem Gesetz und unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ein Abzug
vom rückzuerstattenden Kaufpreis zulässig. Einen pauschalen
gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ersatzlieferung oder Wandlung gibt es
nach neuem Schuldrecht (ab 01.01.2002) nicht mehr. Der Kunde hat dann
die Wahl, sich auf eine Nachbesserung (Reparatur) einzulassen oder einen
Abzug wegen Benutzung hinnehmen zu müssen. Klar, dass damit der
Ärger - und nicht selten der Weg zum Rechtsanwalt - programmiert
ist. Ein autorisierter Händler hat mit einer Rücknahme kein
Problem, denn nach dem neuen Schuldrecht ist der Hersteller gesetzlich
verpflichtet, ihm sämtliche Gewährleistungsaufwendungen zu
ersetzen, die er seinerseits gegenüber dem Endverbraucher erbringen
muss - einschließlich Rücknahme.
Günstiger-Irrtum Nr. 7: Wird schon
nichts passieren
Wer mit einem Günster-Kauf hereingefallen ist, fühlt sich
als Opfer. Und Opfer fühlen sich hier zu Lande schuldig und schweigen
beschämt. Die Folge: Man hört wenig oder nichts von solchen
Problemen und zieht daraus den falschen Schluss, es gäbe sie
nicht. Richtig ist: Nicht jeder Garantiefall bei einem Graumarkt-Händler
wird zum Problem und ein autorisierte Händler bietet nicht automatisch
auch einen tollen Kundendienst. Doch in letzter Zeit häufen sich
die Probleme aus verschiedenen Gründen. Der Preisverfall führt
ganz allgemein dazu, dass Händler und Hersteller immer knausriger
werden. Eine weitere Folge des Preisverfalls ist, dass die Fertigungsqualität
der Fabriken und die Produktqualität ganz allgemein nachlässt.
Vor allem: Wenn ein Mangel auftritt, wird es fast immer teuer - bis
hin zum Komplettaustausch. All das führt dazu, dass die Wahrscheinlichkeit,
einen unerfreulichen Garantiemangel erleben zu müssen eher zunimmt.
Wenn dazu das zweifellos höhere Risiko eines Günstiger-Kaufes
kommt, dann sollten Sie sich wirklich gut überlegen, wie hoch
die Differenz zwischen einem wirklich günstigen Angebot und dem
günstigsten Angebot sein darf.
Günstiger-Irrtum Nr. 8: Günstigste
Preise bei Preis-Portalen
Autorisierte Online-Händler versuchen, sich im Internet über
ihren Service und die Qualität ihrer Website zu profilieren.
Ein günstiger Preis ist für sie selbstverständlich.
Diese Händler legen absolut keinen Wert darauf, in Konkurrenz
zu solchen Anbietern zu treten, die in Qualität und Kundendienst
kein vergleichbares Niveau aufweisen. Dem Autor sind eine ganze Reihe
von Fällen berichtet worden, in denen mehrere Preise eines autorisierten
und kundendienst-orientierten Händlers deutlich unter den jeweiligen
sogenannten recherchierten Billigstpreisen eines sehr bekannten Preisportals
lagen. Dies wurde dem Preisportal berichtet, was aber dennoch nicht
dazu führte, dass das Portal den Preis nach unten korrigierte.
Anscheinend ist bei der Aufnahme eines Preise in ein Preis-Portal
doch nicht immer nur der günstigste Preis ausschlaggebend ...
Für einen autorisierten Händler ist es meist kein Kunstsück,
selbst niedrigste Preis-Portal-Preise zu unterbieten. Zum einen verlangen
einige Preisportale Provision von Händlern, und die muss ja letztendlich
den Kaufpreis verteuern, zum anderen kauft ein autorisierter Händler
stets günstiger beim Hersteller ein als ein Graumarkthändler,
dessen Vorlieranten ja auch alle noch etwas verdienen müssen.
Ein guter Händler jedoch ist günstig, agiert aber im Verborgenen
und profiliert sich nicht als "Preisverreißer" - schon
gar nicht in Preis-Portalen -, sondern vielmehr als Anbieter mit einem
sehr guten Preis/Leistungsverhältnis. In vielen Fällen wollen
(oder müssen) in Preis-Portalen gelistete Händler schlicht
ihr Lager räumern, und es geht ihnen darum, nur ein oder zwei
Posten über den Preis "rauszuknallen", auch wenn sie
dabei Geld zulegen müssen. Dazu ist ein Preisportal dann gerade
recht. Ist der Lagerbestand dann ausgeliefert (wenn er überhaupt
geliefert wird), dann warten die nächsten Günstiger-Käufer
meist vergeblich auf ihre Lieferung.
Fazit
Wer jetzt entgegnet, all das klinge doch zu sehr nach Schwarzmalerei,
der hat sogar recht. Ein Günstiger-Käufer kann Pech haben
und sich einen Haufen Ärger einhandeln. Das muss aber nicht so
sein. Selbst sehr kritische Verbraucherschützer schätzen,
dass weit mehr als die Hälfte aller Günstiger-Käufe
glatt über die Bühne gehen. Der Rest ist Dunkelziffer und
liegt im Risikobereich. Zwar sind die Rechte des Verbrauchers in den
letzten Jahren erheblich gestärkt worden. Doch was nützt
der schönste Rechtsanspruch, wenn derjenige, gegen den sich der
Anspruch richtet, pleite ist. Der Punkt ist: Oft kann man sich mit
einem nur geringfügig höheren Kaufpreis weitgehend vor Risiken
schützen. Noch viel öfter genügt es, selbst ein wenig
intensiver im Internet zu recherchieren, und schon man stößt
auf einen autorisierten Online-Händler, der kundendienstorientiert
ist, mit einer beratungsintensiven Website auftritt und obendrein
auch noch tatsächlich den günstigsten Preis anbietet. Und
wenn der Preis doch noch nicht ganz passt, dann lohnt es sich allemal,
ein wenig zu verhandeln, ganz nach dem Motto: Erst den besten Händler
finden und dann noch den besten Preis erzielen. So entsteht ein wirklich
günstiger Kauf .
Autor:
Detlev Schnick, letztes Update:
22.07.2003
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