Das Akronym steht für Hybrid broadcast broadband TV . HbbTV® ist ein Mitte 2010 eingeführter europäischer Standard, der die Verbindung von TV- und Internetangeboten beschreibt und regelt.
Gemäß der HbbTV®-Spezifikation wird in das Rundfunksignal eine Signalisierung eingefügt (AIT-Tabelle). Diese AIT-Tabelle wird vom Empfangsgerät entschlüsselt, und enthält in der Regel eine URL auf eine spezielle HTML-Seite, die über eine beim Zuschauer zusätzlich vorhandene Internetverbindung geladen wird.
Bei HbbTV®-fähigen Fernsehern sollen diese HTML-Seiten üblicherweise über die rote Farbtaste der Fernbedienung aufgerufen werden können. Damit können zum einen programmbezogene Anwendungen wie hochauflösender Videotext oder ein verbessertes EPG realisiert werden. Zum anderen sind auch andere Angebote wie Spiele oder Social Networks möglich.
Da das Internet in beiden Richtungen funktioniert, ist damit auch eine interaktive Einbeziehung des Zuschauers möglich. So sind z.B. auch Online-Abstimmungen möglich. Über Mediatheken können Filme direkt über das Internet abgerufen werden. HbbTV ist eine eingetragene Marke.
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