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08.05.2007
Weitere Nachrichten über Unternehmen,
Geldbuße vom Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt hat gegen die Groupe SEB Deutschland GmbH und die Krups GmbH sowie verantwortliche Mitarbeiter eine Geldbuße in Höhe von insgesamt mehr als 1.400.000 Euro verhängt, da diese unzulässige Einflussname auf die Preisgestaltung von Händlern hatten. Sie schrieben den Händlern sozusagen bestimmte Preise vor und versuchten so eine Durchsetzung von Mindestpreisen.
Das Offenbacher Unternehmen SEB Deutschland und Krups, die Geräte unter den Markennamen Rowenta, Tefal und Krups verkaufen, hätten jahrelang versucht, Mindestpreise für den Verkauf bestimmter Produkte beim Händler durchzusetzen, teilte das Bundeskartellamt am 30.04.2007 mit. Sie drohten vielen Fachhändlern, Fachmärkten und Internethändlern mit wirtschaftlichen Druck, falls diese ihre Geräte unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung verkaufen. Bei Missachtung wäre eine Sperre von Vertriebsprämien und ein Belieferungsstopp die Folge gewesen. Die Strafe wurde somit verhängt, da Preisbindungen eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung bedeuten. Das Gesetz sieht vor, dass Preise sich im Wettbewerb bilden sollen und die Händler ihre Verkaufspreise frei festlegen. Ein Preiszwang durch Androhung von Sperren ist ein Verstoß gegen das Kartellrecht, so das Bundeskartellamt.
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