Ultra HD Blu-ray wurde wie der Vorgänger Blu-ray Disc von der Blu-ray Disc Association spezifiziert. Im Namen des neuen Formats taucht das Wort Disc nicht auf.
Die Spezifikation schreibt zwei- und dreilagige optische Datenträger mit 66 bzw. 100 Gigabyte Speicher vor. Player für das Vorgängerformat Blu-ray Disc können die neuen Medien nicht wiedergeben. Ultra-HD-Blu-ray-fähige Geräte sind jedoch zur Video-Variante der Blu-ray Disc abwärtskompatibel.
Die namensgebende Ultra-HD-Auflösung beträgt maximal 3840×2160 Pixel. Im Gegensatz zum Vorgänger Blu-ray Disc wird außerdem ein hoher Kontrastumfang (HDR), eine höhere Bildwiederholrate und ein größerer Farbraum (ITU-R-Empfehlung BT.2020) unterstützt. Stereoskopische Filme (3D) sind jedoch im Gegensatz zum Vorgängerformat Blu-ray Disc nicht mehr vorgesehen, in dieser Hinsicht ist Ultra HD Blu-ray also nicht als Nachfolger anzusehen. Stereoskopische Filme nach dem konventionellen Blu-ray-Disc-Format können jedoch weiterhin wiedergegeben werden.
Als Videocodec kommt H.265 zum Einsatz. Zur Wiedergabe müssen Ultra-HD-Fernseher die Schnittstelle HDMI 2.0 besitzen. Voraussetzung ist außerdem der Kopierschutz HDCP 2.2.
Ultra HD Blu-ray unterstützt die objektbasierten Audioformate DTS:X und Dolby Atmos, außerdem das kanalbasierte Format Auro-3D.
Optional können Anbieter von UHD-Blu-rays einen durch Digitale Rechteverwaltung (DRM) und Digitale Wasserzeichen geschützten Export ("digital bridge") zulassen, sodass UHD-Blu-ray-Filme auf Geräte wie Tablets übertragen werden können.
Quelle: Wikipedia
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