Wertgarantie Standard
Artikeldaten zuletzt überarbeitet am 23.07.2020.
Mit der WERTGARANTIE Technische Versicherung AG konnten wir Deutschlands größten und renommiertesten Spezialversicherer für Geräteschutz und Garantieverlängerungen als Vertragspartner gewinnen. Seit 1963 steht das Unternehmen für einfache und sichere Garantie-Lösungen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Dass es im Schadensfall keine nervigen Diskussionen gibt, hat sich im Markt herumgesprochen. Was uns aber letztlich wirklich überzeugt hat, ist die überdurchschnittlich hohe Kundenzufriedenheit.
Die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung von 2 auf 5 Jahre ist die perfekte Ergänzung wenn Sie Ihre wertvollen HiFi- oder TV-Komponenten optimal schützen möchten. Die Prämie (Beitrag, Kaufpreis) für die Garantieverlängerung orientiert sich am jeweiligen Gerätepreis (siehe Variantenauswahl). Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Ereignisse / Schäden absichern wollen, dann empfehlen wir Ihnen als Alternative die 5 Jahre Premium Garantie. Wenn die angebotene HiFi-Komponente oder der Fernseher bereits mit der Standard-Garantie-Verlängerung ausgestattet ist, dann können Sie mit einem Upgrade die 5 Jahre Premium Garantie zu einem erheblich günstigeren Preis erwerben.
Der Wertgarantie Plus 3 Geräteschutz ...
... gewährt nach Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung weitere 36 Monate Geräteschutz gegen
- Materialfehler
- Konstuktionsfehler
- Produktionsfehler
Der Plus 3 Geräteschutz (Gewährleistungsverlängerung) übernimmt die Reparaturkosten des defekten Gerätes (Wiederinstandsetzung oder Erneuerung einschließlich Arbeitslohn und Wegegeld) bzw. erstattet den Gerätezeitwert, wenn eine Reparatur unmöglich ist. Ihr Beitrag (Prämie) orientiert sich am jeweiligen Gerätepreis (siehe Variantenauswahl) und ist als Einmalprämie zu zahlen.
Die Leistungen im Überblick
(Ziffer 2 der Plus 3 Geräteschutz-Bedingungen)
Gewährleistungs-Verlängerung
Nach Ablauf der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung weitere 36 Monate Geräteschutz gegen Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler. Übernahme der Kosten der Reparatur des defekten Gerätes/Geräteteils bzw. Erstattung des Gerätezeitwertes, wenn eine Reparatur unmöglich ist.
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Ihr Beitrag
(Ziffer 5 der Plus 3 Geräteschutz-Bedingungen)
Der dem jeweiligen Gerät zuzuordnende Plus 3 Geräteschutz-Beitrag ist über die Variantenauswahl ersichtlich. Er ist als Einmalprämie mit Abschluss des Plus 3 Geräteschutzes bei Gerätekauf zu zahlen und wird durch die von HIFI-REGLER ausgestellte Rechnung dokumentiert.
Vertragsbeginn
(Ziffern 2, 3 und 4 der Plus 3 Geräteschutz-Bedingungen)
Vertragsbeginn: Ab Gerätekauf.
Geräteschutz: Ab dem 3. bis einschließlich 5. Jahr nach Gerätekauf.
Zahlen Sie den Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Geräteschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit
(Ziffer 4 der Plus 3 Geräteschutz-Bedingungen)
Der Vertrag hat eine Festlaufzeit von 5 Jahren ab Kauf des geschützten Neugerätes. Er endet automatisch nach Ablauf des 5. Vertragsjahres bzw. mit Totalschaden.
Ausschlüsse
Dieses Angebot gilt nicht für berufliche oder gewerbliche Nutzung. Risikoausschlüsse sind Ziffer 2 d) der Plus 3 Geräteschutz-Bedingungen zu entnehmen.
Was ist zu tun im Schadenfall?
Bitte wenden Sie sich an den HIFI-REGLER Kundendienst. Halten Sie bitte in jedem Fall Ihre Plus 3 Geräteschutz-Bestätigung mit der Kaufrechnung bereit.
Bedingungen für den Plus 3 Geräteschutz
(Allgemeine Versicherungsbedingungen)
1. Allgemeines
a) HIFI-REGLER gewährt dem Kunden gegen Zahlung einer Einmalprämie den Plus 3 Geräteschutz gemäß den nachstehenden Plus 3 Geräteschutz-Bedingungen auf das erworbene Gerät. Die Erfüllung und Abwicklung dieses Geräteschutzes einschließlich der zu diesem Zweck notwendigen Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der Daten des Kunden überträgt HIFI-REGLER auf den Servicepartner ORGADATA Beratungs GmbH. Der Kunde kann seine Ansprüche auch direkt gegenüber dem Servicepartner geltend machen. Dieser Geräteschutz ist durch die WERTGARANTIE Technische Versicherung AG versichert. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden von diesem Geräteschutz nicht berührt.
b) Die Plus 3 Geräteschutz-Bedingungen gelten nur für in der Bundesrepublik Deutschland gekaufte Geräte. Werden Geräte in das Ausland verbracht, finden diese Bedingungen keine Anwendung und es besteht kein Anspruch des Kunden auf die in den folgenden Ziffern genannten Leistungen.
2. Inhalt des Plus 3 Geräteschutzes
a) Für das erworbene neue Elektrogerät wird nach Ablauf der 2-jährigen gesetzlichen Hersteller-/Fachhändler-Gewährleistung für weitere 36 Monate Geräteschutz ausschließlich für Schäden durch Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler gemäß den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland gewährt.
b) Im Schadenfall wird der Kunde von den Kosten der Reparatur des defekten Gerätes bzw. Geräteteils (Wiederinstandsetzung oder Erneuerung einschließlich Arbeitslohn und Wegegeld des Fachhändlers) freigestellt.
c) Ist im Schadenfall die Reparatur des Gerätes wirtschaftlich oder tatsächlich unmöglich, so erfolgt die Plus 3 Geräteschutz-Leistung durch Erstattung des Zeitwertes des defekten Gerätes im Zeitpunkt des Schadeneintritts. Die Leistung erfolgt Zug-um-Zug gegen Herausgabe des defekten Gerätes. Ein wirtschaftlicher Totalschaden im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen.
d) Geräte, die gewerblich oder beruflich genutzt werden, Gebrauchtgeräte, Mobilfunkgeräte, Smartphones, PDA und Tablets sind nicht Vertragsgegenstand.
e) Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart, d.h. anderweitige Garantien der Gerätehersteller, bestehende Versicherungen sowie sämtliche sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter sind vorrangig zu belasten.
3. Abschluss des Plus 3 Geräteschutzes
Der Plus 3 Geräteschutz kann mit dem Kaufvertrag abgeschlossen werden.
4. Beginn/Ende des Plus 3 Geräteschutzes
a) Der Vertrag beginnt mit Abschluss des Plus 3 Geräteschutzes und Zahlung des Beitrages.
b) Für den Plus 3 Geräteschutz gilt eine feste Laufzeit von insgesamt 5 Jahren ab Erwerb des Neugerätes. Der Geräteschutz besteht für das 3. bis 5. Gerätejahr.
c) Der Vertrag endet auch mit Totalschaden des geschützten Gerätes.
5. Prämie
Der Beitrag wird als Einmalprämie bei Abschluss des Plus 3 Geräteschutzes erhoben. Die Beiträge sind nach Geräteverkaufspreisen (brutto) gestaffelt und pro Gerät über die Variantenauswahl ersichtlich. Der individuelle Beitrag für das vom Kunden erworbene Gerät ist durch die von HIFI-REGLER ausgestellte Kaufrechnung festgelegt.
6. Schadenfall
Bei der Anmeldung von Schadenansprüchen übermittelt der Kunde HIFI-REGLER unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Monat nach dem Schadenfall, die Plus 3 Geräteschutz-Bestätigung mit Kaufrechnung für das geschützte, defekte Gerät.
7. Übergang des Plus 3 Geräteschutzes auf nachfolgende Eigentümer
Dieser Plus 3 Geräteschutz ist produktbezogen und kann innerhalb der Geräteschutzzeit von jeder Person, die das Produkt legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.
Persönliche Beratung ...
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