Unerwünschte Datenübertragung bei Samsung Smart TVs einschränken

Erst kürzlich haben wir uns im Rahmen unseres HIFI-REGLER Specials Datenkrake Smart TV mit dem Erfassen von individuellen Nutzerdaten seitens der TV-Hersteller befasst und sind zu dem Schluss gekommen, dass es im Bereich der Sicherheit und dem Datenschutz großen Nachholbedarf gibt. Wirklich einschränkende Maßnahmen können nur mit ausreichend technischem Know-How vorgenommen werden – eine einfache Lösung, integriert im TV-Gerät, gibt es nicht.
Mittlerweile wissen wir von einer Möglichkeit, wie man den Datenaustausch zwischen dem Fernseher und den Servern der verschiedenen Anbieter bei aktuellen Samsung Smart TVs zwar nicht vollständig stoppen, aber deutlich reduzieren kann.

Der Clou steckt im Detail: Während der Erstinstallation werden wir vom Gerät um die Zustimmung zu den „Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien“ gebeten. Unter den AGBs, die sich im Detail anzeigen lassen, stehen lediglich „Ich stimme allem zu“ und „OK“ zur Auswahl. Unabhängig davon, welche man wählt, geht der Fernseher von einer Zustimmung seitens des Nutzers aus. Nur wer genau hinsieht, entdeckt in der oberen rechten Ecke den Punkt „Überspringen“. Nur wenn „Überspringen“ ausgewählt wird, kann man der häufigen Übermittlung von individuellen Nutzerdaten entgehen.
Natürlich geht mit einer fehlenden Zustimmung zu den Datenschutzrichtlinien einher, dass man den Smart Hub sowie den darin befindlichen App-Angeboten, darunter z.B. die Netflix und Amazon Prime Video-on-Demand-Angebote, nicht verwenden kann. Möglich bleibt aber natürlich der obligatorische TV-Empfang, zudem können Dateien von einem DLNA-Server im Heimnetzwerk wiedergegeben werden und auch auf die Angebote von HbbTV kann man zugreifen. Ein Firmware-Update des Fernsehers ist ebenfalls weiterhin möglich. Zusätzlich zur deutlichen Reduktion des Datenverkehrs bleiben dem Anwender auch die Werbeeinblendungen erspart, die sonst im Samsung Smart Hub angezeigt werden.
Bei einem Neukauf eines Samsung Smart TV-Gerätes kann man also direkt bei der Ersteinrichtung bestimmen, ob man den Hersteller bei der Sammlung individueller Daten unterstützen möchte oder nicht. Entscheidet man sich dagegen, muss man mit den oben genannten Einschränkungen leben. Ist der Fernseher bereits eingerichtet, erscheint ein komplettes Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen mit verbundener Neuinstallation des Gerätes zu aufwändig. Diese lässt sich mit der Funktion „Zurücksetzen des Smart Hub“ im Einrichtungsmenü umgehen. Wird diese durchgeführt, entspricht dies dem Überspringen der Zustimmung der Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien während der Erstinstallation.
Wir finden, dass diese Möglichkeit, der Datenerfassung zu widersprechen, ein wenig zu versteckt ist und eindeutiger gekennzeichnet sein könnte. Mit einer Überarbeitung des Einrichtungsassistenten wäre dieser Umstand schnell behoben. Außerdem wollen wir darauf hinweisen, dass selbst, wenn man den „Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien“ nicht zustimmt, ein mehr oder weniger reger Datenverkehr zwischen Fernseher und diversen Servern im Internet herrscht. Die Häufigkeit und das Volumen des Datenaustauschs sind lediglich deutlich reduziert.
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