Wissenswertes zur Herstellergarantie
Gewährleistung und Herstellergarantie (=Garantie) werden oft verwechselt. Daher hier einige Infos:
- Bei Mängeln der Ware bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (z.B. Nachlieferung in Form von Neulieferung oder Reparatur), die Sie uns gegenüber als Ihrem Vertragspartner haben. Diese werden durch die Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Wenn eine Herstellergarantie besteht, so gilt diese stets zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Händlers.
- Viele Hersteller übernehmen für ihre Produkte freiwillig (Sie sind dazu nicht gesetzlich verpflichtet!) eine Garantie gegenüber dem Endverbraucher. Um Verwechslungen mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Händlers zu vermeiden, wird diese Garantie genauer auch als Herstellergarantie bezeichnet. Die einzelnen Garantiebedingungen der Hersteller sind je nach Anbieter unterschiedlich. Die Dauer der Garantie beträgt im Allgmeinen 24 Monate, bei passiven Lautsprechern 60 Monate. Mitunter bestehen aber auch bei Flachbild-Fernsehern und anderen Elektronikgeräten Garantiezeiträume, die über 24 Monate hinausgehen.
- Mehr zu den Garantiebedingungen erfahren Sie über die Websiten der betreffenden Hersteller oder auf unserer Website im rechten Bereich der Artikelbeschreibung (siehe Bild). Auf der Website des Herstellers finden Sie in aller Regel auch alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, sowie Angaben zu deren Dauer und räumlichen Geltungsbereich.
Fragen zu Herstellergarantien? Wir helfen!
Sollten Sie mit den Angaben der Hersteller nicht zurecht kommen oder sonstige Fragen haben: Wir helfen gerne. Rufen Sie uns an unter 0 92 51 / 8 79 -500 (Täglich 24 Stunden persönlich erreichbar, Kernzeiten der Fachberater: Mo. bis Fr. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Oder schicken Sie uns eine E-Mail ...!